Meldung: 1. July 2020

 


HWL Ofensetzerei: Auf neue Öfen umsteigen lohnt sich

Auf saubere neue Öfen umsteigen, lohnt sich, weiß Geschäftsführer Theo Wittmann. Die Frist dafür wurde bis 31.12.2020 verlängert.


Seit 1. Januar 2015 gilt für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten die zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) – mit verschärften Emissions-Grenzwerten. Ebenso sind Mindestwirkungsgrade von 73 bis 90 Prozent vorgeschrieben. "Bereits zum 31.12.2017 endet die nächste Schonfrist: Holzfeuerungen bis einschließlich Baujahr 1984 (Typprüfungen laut Typenschild zwischen 1975 und 1984) müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten", so Wittmann.

"Wer einen alten Ofen besitzt, sollte sich von einem Ofen- und Luftheizungsbauer beraten lassen, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch sinnvoller ist", rät auch die Adk, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. Hier ist auch die HWL-Ofensetzerei Mitglied. Bei einem modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen vom Ofen- und Luftheizungsbauer habe man die Sicherheit, dass die Qualität den neuen, strengeren Umweltvorschriften entspreche.

Ein weiterer Vorteil sei, so Wittmann: Selbst an Tagen mit Feinstaubalarm dürfen Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden und damit die Stufe 2 der 1. BImSchV erfüllen, aufgrund ihrer emissionsarmen Technik betrieben werden. So bietet eine moderne Holzfeuerstätte ausgereifte effiziente und brennstoffsparende Technik. "Sie sorgt zum Beispiel mit automatischer Verbrennungsluftregelung für schadstoffarmen Abbrand. Das Ofensystem kann optimal auf den individuellen Wärmebedarf des Hauses abgestimmt und mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzt werden."

Weitere Informationen und Beratung zu diesem Thema bietet die HWL Ofensetzerei.